Wer Geheimnisse hat, ist interessanter: Welche Rolle Datenschutz für den Bewerbungserfolg von IT-Profis bei der Zusammenarbeit mit einem Personalberater spielt.
Datenschutz Teil 1: Personalberater
Jobsuchende nutzen meist verschiedene Möglichkeiten, um sich potenziellen Arbeitgebern zu empfehlen. Der eigene Lebenslauf wird dabei häufig an mehrere Personalberater weitergegeben, um die Aussichten auf einen neuen Job zu erhöhen. Zusätzlich bietet das Internet zahlreiche Möglichkeiten, seine Kompetenzen zu betonen. In manchen Fällen kann dies allerdings die Aussichten auf den Traumjob schmälern und den Kandidaten unvermittelbar machen. Thomas Biber, Geschäftsführer der auf SAP-Fachkräfte spezialisierten Personalberatung Biber & Associates, erläutert, was Bewerber insbesondere in der IT-Branche in Sachen Eigenmarketing beachten sollten.
„Bewerber haben in der Regel nur einen Versuch, um einen Arbeitgeber von ihrer Eignung zu überzeugen“, erläutert Biber. „Konnte schon die erste Bewerbung kein Interesse wecken, so bleiben weitere Versuche erfolglos.“ Mitunter kommt es aber vor, dass Bewerber durch Personalvermittler beim Unternehmen vorgestellt wurden – ohne ihr Wissen und ohne ihr Einverständnis zur entsprechenden Kontaktaufnahme gegeben zu haben.
Datenschutz – genau Hinschauen bei der Zusammenarbeit mit Personalberatern
„Unseriöse Headhunter missbrauchen dann so einen Lebenslauf als Lockvogel. Der geht in wahllosen Rundmailings an verschiedenste Unternehmen. Die Hoffnung dieser Marktteilnehmer besteht darin, bei Interesse an einem Kandidaten, einen Fuß in die Unternehmenstür zu bekommen“, so Biber. Die entsprechenden Kandidaten werden über die Kontaktaufnahme nicht informiert. Für das Unternehmen ist ebenfalls nicht nachvollziehbar, dass der Kandidat – falls er selbst eine Bewerbung einreichen sollte – keine Kenntnis vom Erstkontakt hatte. Schlimmstenfalls kann die Bewerbung auch dem aktuellen Arbeitgeber übermittelt worden sein.
Dass unter Personalvermittlern nicht selten schwarze Schafe zu finden sind, führt Biber auf die niedrige Einstiegshürde zurück. Um die Jobbezeichnung „Personalberater“ zu führen, sind keine speziellen Qualifikationen erforderlich. Jeder kann sich daran versuchen. Eine Provision von rund 20 Prozent des Jahresgehalts pro vermitteltem Kandidaten scheint für viele Anreiz genug, um in den starken Wettbewerb in der Personalbranche einzusteigen. Unerfahrene Vermittler greifen auf Grund des hohen Konkurrenzdrucks zu verzweifelten Methoden, um ihr Einkommen zu sichern. Besonders bei Kandidaten, die ihre Bewerbungsaktivitäten auf einen engen geografischen Raum fokussieren, kann der Vermittler damit erheblichen Schaden anrichten.
„Bei einem Bewerbungsprozess spielt einfach alles in den Gesamteindruck hinein“, sagt Biber. Unternehmen, welche die begehrten IT- oder SAP-Fachkräfte für sich gewinnen möchten, setzen ihr Vertrauen ausschließlich in Personalberatungen, die hohen Qualitätsstandards genügen. In der Regel schließen sie Rahmenverträge mit wenigen ausgewählten Dienstleistern. Insbesondere bei diesen Firmen wirft es ein schlechtes Licht auf den Bewerber, wenn seine Bewerbung von einem bislang unbekannten Personalvermittler eingereicht wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Bewerber abgelehnt wird, ist deutlich höher, selbst wenn sein Profil den Anforderungen der Stelle durchaus entsprochen hätte.
Kennzeichen einer seriösen Personalberatung
Seriöse Personalberater hingegen halten sich an Datenschutz-Bestimmungen und holen vor jedem Unternehmenskontakt das schriftliche Einverständnis des Kandidaten ein. Dies erscheint zwar zunächst zeitaufwändig, hilft aber zu vermeiden, dass die Bewerbung bei Unternehmen landet, die für den Kandidaten grundsätzlich uninteressant sind. Zum Beispiel, weil er dort früher schon gearbeitet hat.
Bewerber sollten ihre Personalvermittler daher gewissenhaft auswählen. Biber rät dazu, folgende Punkte zu beachten:
- Hat er eine Niederlassung in dem Zielland der Bewerbung? Sprechen alle Ansprechpartner deutsch?
- Ist der Anbieter fachlich spezialisiert und kann er seine Kompetenz in der Zielbranche nachweisen?
- Wie sieht der Webauftritt des Anbieters aus? Ist die Seite ansprechend, informativ und in deutscher Sprache?
- Macht die Personalvermittlung nähere Angaben zum Vermittlungsprozess? Wird darauf hingewiesen, dass vor jeder Weitergabe von Unterlagen das Einverständnis des Kandidaten eingeholt wird?
Doch auch Bewerber sollten gegenüber ihrer Personalberatung mit offenen Karten spielen: Erhält eine seriöse Personalvermittlung von mehreren Seiten die Rückmeldung, dass ihr Kandidat bekannt und bereits abgelehnt ist, gefährdet diese mit der Zusammenarbeit ihren guten Ruf. Eventuell beendet sie in diesem Fall auch die Zusammenarbeit mit dem Kandidaten.
Wenn der Bewerber gegenüber seiner Personalberatung aber seine gesamte Vorgeschichte aufklärt, kann ein erfahrener Personalberater qualifizierte IT-Professionals doch noch einmal ins Gespräch bringen. Biber: „Das ist dann aber ein ganz anderer Prozess als bei einer Standardbewerbung. Wir reden dann mit anderen Leuten im Unternehmen, erklären was zuvor schief gelaufen ist und belegen unseren Kontakten sehr konkret, warum der Kandidat trotz allem von Interesse sein sollte.“
Dennoch sollten Bewerber und insbesondere IT-Professionals während ihrer gesamten Karriere auf ihre Daten und ihren Lebenslauf achten und stets die Kontrolle darüber behalten. Auf gar keinen Fall sollten sie daher Personalberatern eine umfassende Vollmacht erteilen, ihre Daten weiterzugeben – der Schaden für die eigene Karriere kann verheerend sein. Achtet ein Bewerber jedoch darauf, dass ihm seine Daten nicht entgleiten und ist er seinem Dienstleister gegenüber ebenfalls ehrlich, spricht auch nichts dagegen, zwei oder drei Vermittler zu beauftragen. Auf diese Weise lässt sich der Bewerbungsprozess vereinfachen und der Kandidat kann sich aus einer breiteren Auswahl die für ihn interessanten Stellen auswählen.
Datenschutz: Beim Personalberater zählt der Gesamteindruck
Doch nicht nur Personalberatern gegenüber sollten Bewerber mit ihren Daten vorsichtig umgehen. Häufig lassen die Bewerber selbst mangelndes Bewusstsein für den Schutz ihrer Daten erkennen.
Datenschutz im Web
Was Bewerber beim Umgang mit ihren Daten auf sozialen Medien und privaten Webseiten beachten sollten, lesen Sie im Teil 2 Datenschutz bei der Jobsuche: Social Media