Sie ziehen in Erwägung, erstmals eine Arbeitsstelle in der Schweiz anzunehmen? Eine gute Überlegung. Auf den ersten Schritten zur Realisierung des Jobwechsels in die Schweiz möchten wir Ihnen gerne einige Tipps aus unserer langjährigen Recruiting Erfahrung EU –> Schweiz geben und bitten Sie, sich vor einer Bewerbung in der Schweiz hierfür etwas Zeit zu nehmen.
1. Arbeiten in der Schweiz aus unserer Sicht
Lesen Sie hierzu bitte unsere Artikel, die unter anderem in der Computerwoche publiziert wurden:
2. Leben in der Schweiz
Informieren Sie sich über die Schweiz vorab z.B. auf dieser Plattform:
http://www.hallo-schweiz.ch/
3. Steuern und Versicherung
Wir empfehlen Ihnen, sich vorab mit Ihrem Steuerberater und/oder einem Grenzgängerberater zu unterhalten. Erfragen Sie dabei aus Ihrem persönlichen Blickwinkel Besonderheiten bezüglich Steuern, Versicherung, Rentenansprüchen, Umzug in die Schweiz etc.
4. Jobwechsel in die Schweiz: Motivationsschreiben
Die Erstellung eines Motivationsschreibens ist meist optional und wird von nur einigen Firmen explizit verlangt.
Aus unserer Erfahrung ist es aber doch so, dass wir für Bewerbungen mit Motivationsschreiben mehr Einladungen zum Interview als für Bewerbungen ohne Motivationsschreiben erhalten.
Als nicht-schweizer Bewerber, erhalten Sie leichter Einladungen zur persönlichen Vorstellung, wenn Sie hier ein gut begründetes Interesse an einer langfristigen Berufs- und Arbeitstätigkeit in der Schweiz darstellen.
Hintergrund ist, dass einige Schweizer Unternehmen negative Erfahrungen dahingehend gemacht haben, dass Arbeitnehmer aus dem Ausland sich über ihr Unternehmen quasi eine „Eintrittskarte“ in die Schweiz besorgt und dann in der Schweiz nach kurzer Zeit zu einem anderen Unternehmen gewechselt haben. Der administrative Aufwand für einen ausländischen Kandidaten ist nicht unerheblich.
In Ihrem eigenen Interesse erstellen Sie ein Motivationsschreiben, in dem folgende Punkte aufzunehmen sind:
- Warum will ich in die Schweiz wechseln?
- Bin ich bereit, in die Schweiz umzuziehen?
- Sehe ich hier eine langfristige Perspektive?
- Warum will ich in genau dieses Unternehmen wechseln?
5. Besonderheit bei Einladungen zum Vorstellungsgespräch
Gehen Sie bitte nicht davon aus, dass die Reisekosten vom einladenden Unternehmen übernommen werden. In der Schweiz gibt es im Gegensatz zu Deutschland hierfür keine rechtliche Handhabe. Oftmals werden Kosten in Höhe eines Bahntickets 2. Klasse erstattet. Wir empfehlen Ihnen, dies vor der Zusage zu einem Interview vor Ort mit dem jeweiligen Unternehmen abzuklären bzw. über uns abklären zu lassen.
Grundsätzlich halten wir es in der Regel für sinnvoll, als Erstgespräch ein Telefoninterview bzw. eine Online-Videokonferenz zu führen.
Jobwechsel in die Schweiz?
So gelingt der Wechsel: Aktuelle Jobs in der Schweiz in unserem Jobportal